Aufschulung

Aufschulung  WTBVO 2016

 

Ihre Aufschulung WTBVO 2016 wird Ihnen als jährlich verpflichtende Weiterbildung angerechnet!

Bis 31.12. 2022 haben Sie Zeit Ihre Aufschulung bei der MA 11 nachzuweisen!

Warten Sie nicht bis 31.12.2022!

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WEITERBILDUNG UND AUFSCHULUNG SIND WIR!

Weiterbildungen und Fortbildungen seit 15 Jahren!

 

Für Kostenübernahmen und Kostenersätze wenden Sie sich bitte an dasAMS oderWAFF und folgende Fördergeber.

Information und Beratung sowie Kostenvoranschläge unter TEL.: 069914322110 oder FAX: 01/4037542 oder per Mail; office@mariazwinz.at

Termine nach Vereinbarung!

Wir freuen uns auf erfolgreiche Lehrveranstaltungen mit Ihnen!

Trainerteam und FachreferentInnen

Unsere Qualifikationen: Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik,  Psychologin, NLP Resonanzcoach, Lebens- und SozialberaterIn, JuristIn, Ernährungswissenschaftlerin,  Arzt, Montessori Päadagoge, SozialarbeiterInnen

Wählen Sie aus,  welche Aufschulungseinheiten Sie vorgeschrieben erhalten und absolvieren müssen und stellen Sie mit uns Ihr persönliches Aufschulungsprogramm zusammen!

Wir bieten Seminare/Weiterbildungen/Workshops und Aufschulungen zu folgenden Themenschwerpunkten: 

Pädagogik, Prinzipien des Wiener Bildungsplan (ISBN 978-3-85493-133-1), methodischer didaktischer  Aufbau, Entwicklungspsychologie, Diversität, Persönlichkeitsbildung, rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn und Tagesmutter und Tagesvater, Gesundheit und Ernährung

 

Der Aufschulungsblock im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten deckt ebenso Ihre jährlich vorgeschriebene Weiterbildung ab!

Kosten: Aufschulungsblock 20 UE  Euro 216,00 (incl. 20 % MWsT)

 

Weiterbildung WTBVO 2016

Weiterbildung ist uns ein besonderes Anliegen:

Wissen verleiht Sicherheit“!

Fremdbetreuung der Kinder ist mit Verantwortung und Vertrauen  verbunden. Ihre Werte prägen Ihren Alltag und Ihre Arbeit mit Kindern und Eltern!

Werte, die Sie leben, geben Sie den Kindern weiter und so fungieren Sie als Vorbild!

„Wissen verleiht Macht“!

Macht, die Sie erfolgreich nützen, um Entscheidungen zu treffen, zu diesen Entscheidungen zu stehen und mit Leichtigkeit Ihre täglichen Herausforderungen zu meistern, glücklich und zufrieden zu handeln, mit dem Bewusstsein eines gleichwertigen Miteinanders.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Gründung und den Betrieb einer Kindergruppe sind in jedem Bundesland unterschiedlich.

Die Tagesbetreuung von Kindern in einer Kindergruppe in Wien ist im Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG) und in der Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO) geregelt.

 

In welchem Ausmaß ist Fortbildung zu absolvieren?


Betreuungspersonen müssen ergänzend zur Ausbildung eine einschlägige Fortbildung von jährlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten nachweisen. Bei Anstellungsbeginn während eines Kalenderjahres wird das Ausmaß aliquot berechnet und beträgt 5 Unterrichtseinheiten pro vollem Quartal (Stichtage:1.1., 1.4., 1.7., 1.10.).

 

Was ist unter „einschlägiger“ Fortbildung zu verstehen? 


Im Rahmen der Fort- oder Weiterbildung sind die Kenntnisse der Grundausbildung zu vertiefen bzw. zu erweitern. Die Themen beziehen sich auf die pädagogische Arbeit mit den Tageskindern, deren altersentsprechende Förderung, entwicklungspsychologische Aspekte, die Rolle als Kindergruppenbetreuerin/Kindergruppenbetreuer, die Arbeit im Team und mit den Eltern sowie allgemeine Themen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Kindergruppe stehen. Desgleichen sollten die Kenntnisse im Bereich der Erstversorgung bei Kindernotfällen regelmäßig aufgefrischt werden. Als einschlägige Fortbildung gilt auch der Besuch einer Supervision. Angerechnet werden bis zu 5 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr.

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